Hier finden Sie die Neuerungen der Version 4.4, für deren Nutzung eine Aktivierung oder Konfiguration Ihrerseits erforderlich ist.
Alle Neuerungen finden Sie im Changelog zu JFeWo 4.4
In diesem Update gibt es viele große und kleine Verbesserungen und Neuerungen, dass wir empfehlen, sich das Changelog von JFeWo 4.4 in Ruhe durchzulesen.
Den Newsartikel zu diesem Update finden Sie hier: JFeWo 4.4 - Das größte Update seit langem
Einige der Neuerungen sind recht groß, so dass es Sinn machen kann diese in Zusammenarbeit mit unserem Support bei Ihnen einzurichten. Sie können unseren Support jederzeit hier erreichen: support@jfewo.de
Der Wechsel oder die Nutzung des Holidu v2 Channels sollte mit uns und Holidu abgestimmt werden.
Sie können Gästen bei Ankunft eine Willkommensbenachrichtigung zusenden. Richten Sie die Aufgabe zur Willkommensbenachrichtigung ein.
Prüfen Sie, ob Sie bei Nebenkosten die Einheit "Stück" nutzen und Gäste damit im Buchungsdialog Mengenangaben machen können
Die Preise im Suchmodul können mit einer visuellen Grafik abgebildet und per Drag&Drop eingeschränkt werden.
Die Stripe Bezahlung können Sie jetzt direkt nach der Buchung ausschalten, so dass diese nur bei späteren Zahlungsaufforderungen eingesetzt wird.
Mit der Funktion Preise kopieren in der Objektbearbeitung können Sie jetzt noch einfacher und genauer festlegen, wie die Preise in die nächste Saison übernommen werden.
Das Anfrageformular wurde ausgebaut und flexibler gemacht.
Sie können einen kurzen, mehrsprachigen Untertitel für Ihr Objekt angeben, der an verschiedenen Stellen auch für die SEO verwendet wird.
Wenn Sie im Buchungsdialog eine Option für Geschäftsreisen anbieten wollen.
Sie können in den Listen-Einstellungen festlegen, ob die Objektart dargestellt wird und welche Geo-Struktur (Region, Unterregion, Ort). Ebenso können Sie nun ein Video als Titelbild oder als zweiten Slide in der Objektliste darstellen.
Das Bewertungsmodul hat neue Funktionen, welche Sie vielleicht nutzen möchten.
Wenn Sie in JFeWo Portal Ihren Anbieter nicht erlauben wollen die Mindestaufenthaltdauer am Objekt selbst festzulegen, können Sie das jetzt exklusive Mindestaufenthaltdauer festlegen.